Die Ausstellung der EDC-Karte wird ab 2024 automatisiert

Ab dem 1. Januar 2024 wird Personen mit Behinderungen automatisch eine EDC-Karte (European Disability Card) ausgestellt, sobald sie über eine Bescheinigung der Anerkennung ihrer Behinderung verfügen. Darauf einigten sich die zuständigen Minister und Staatssekretäre auf der Sitzung der Interministeriellen Konferenz (IMK) über Behindertenfragen. Es wurde auch beschlossen, dass der Ausweis nach dem Ablaufdatum von 5 Jahren für Bürger, die ihn bereits besitzen, automatisch verlängert wird.

Seit 2017 ist Belgien einer der acht Pioniere des europäischen Pilotprojekts über die EDC-Karte. Die EDC-Karte gewährleistet, dass Menschen mit Behinderung in bestimmten Bereichen wie Sport, Freizeit und Kultur besondere Aufmerksamkeit erhalten. Die Partner, die sich an diesem Projekt beteiligen, verpflichten sich, den Inhabern der Karte einen besonderen Empfang oder eine besondere Dienstleistung anzubieten, wie z.B. angepasste Zugänglichkeit, ermäßigte Tarife, besondere Unterstützung usw.

Derzeit haben nur etwa 150.000 Personen die notwendigen Schritte unternommen, um diese EDC-Karte zu erhalten, obwohl in Belgien fast eine Million Menschen mit Behinderungen von den verschiedenen Behörden anerkannt wurden.

Daher haben die zuständigen Minister auf der interministeriellen Konferenz (IMC) über Behindertenfragen beschlossen, den Ausweis automatisch mit der Bescheinigung über die Anerkennung der Behinderung zu verbinden. Damit treibt Belgien die Erfahrungen mit diesem europäischen Pilotprojekt noch weiter voran, um auch im Vorfeld seiner europäischen Präsidentschaft im Jahr 2024 eine Vorreiterrolle im Bereich der Behinderung zu übernehmen.

Neben der automatischen Ausstellung bei Neuanträgen wurde auch beschlossen, die Karte für Personen, die bereits bestehende Leistungen beziehen, automatisch zu verlängern, da die Karte nun nach fünf Jahren abläuft.

Die IMK fasste diese Beschlüsse auf der Grundlage der Empfehlungen, die unter anderem von der Generaldirektion für Personen mit Behinderungen (DG HAN) des FÖD Soziale Sicherheit kamen.