Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
- eudisabilitycard.be
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht teilweise den Zugänglichkeitsanforderungen.
Unzugänglicher Inhalt
- Einige <img>-Elemente haben keinen alternativen Text-Tag, unabhängig davon, ob sie rein dekorativ sind oder nicht.
- Nicht jedes Formularelement hat eine Beschriftung.
- Der Kontrast zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarben entspricht nicht in allen Fällen den Mindestanforderungen.
- Einige ARIA-Attribute wurden nicht korrekt angewendet.
- Einige Listen sind nicht korrekt strukturiert.
Vorgeschlagene Alternativen
Es gibt keine Alternativen.
Aktionsplan
Bei den meisten Fehlern handelt es sich um rein technische Probleme, die der Entwickler in den letzten Updates noch nicht vollständig beheben konnte. Alle Probleme werden nach dem nächsten Audit im Laufe von Juli/August 2026 erneut vorgelegt.
Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 28.08.2023 erstellt.
- Die Prüfung wurde mit dem Accessibility Auditing Tool des FÖD BOSA durchgeführt (Teilprüfung). Lesen Sie den Zugänglichkeitsbericht
- Kritische Analyse auf der Grundlage der W3C-Kriterien.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 04.08.2026 überarbeitet.
Feedback und Kontaktdaten
- Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, können Sie sich an uns wenden:
FÖD Soziale Sicherheit
Kommunikationsdienst
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 Bus 145
1000 Brüssel
Kontaktieren Sie uns per E-Mail
- Sollten Sie mit der Antwort nicht zufrieden sein, können Sie unser Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen:
Reichen Sie eine Beschwerde bei uns ein
Durchsetzungsverfahren
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