Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
- eudisabilitycard.be
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht teilweise den Zugänglichkeitsanforderungen.
Unzugänglicher Inhalt
- Einige <img>-Elemente haben keinen alternativen Text-Tag, unabhängig davon, ob sie rein dekorativ sind oder nicht.
- Nicht jedes Formularelement hat eine Beschriftung.
- Der Kontrast zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarben entspricht nicht in allen Fällen den Mindestanforderungen.
- Einige ARIA-Attribute wurden nicht korrekt angewendet.
- Einige Listen sind nicht korrekt strukturiert.
Vorgeschlagene Alternativen
Es gibt keine Alternativen.
Aktionsplan
Die meisten Fehler sind rein technische Probleme, die dem Entwickler im Laufe der Jahre 2025-2026 vorgelegt werden.
Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 28.08.2023 erstellt.
- Die Prüfung wurde mit dem Accessibility Auditing Tool des FÖD BOSA durchgeführt (Teilprüfung). Lesen Sie den Zugänglichkeitsbericht
- Kritische Analyse auf der Grundlage der W3C-Kriterien.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 06.06.2025 überarbeitet.
Feedback und Kontaktdaten
FÖD Soziale Sicherheit
Kommunikationsdienst
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 Bus 145
1000 Brüssel
Durchsetzungsverfahren
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