Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

  • eudisabilitycard.be

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise den Zugänglichkeitsanforderungen.

Unzugänglicher Inhalt

  • Einige <img>-Elemente haben keinen alternativen Text-Tag, unabhängig davon, ob sie rein dekorativ sind oder nicht.
  • Nicht jedes Formularelement hat eine Beschriftung.
  • Der Kontrast zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarben entspricht nicht in allen Fällen den Mindestanforderungen.
  • Einige ARIA-Attribute wurden nicht korrekt angewendet.
  • Einige Listen sind nicht korrekt strukturiert.

Vorgeschlagene Alternativen

Es gibt keine Alternativen.

Aktionsplan

Die meisten Fehler sind rein technische Probleme, die dem Entwickler im Laufe der Jahre 2025-2026 vorgelegt werden.

Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 28.08.2023 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 06.06.2025 überarbeitet.

Feedback und Kontaktdaten

FÖD Soziale Sicherheit
Kommunikationsdienst
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 Bus 145
1000 Brüssel

Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie keine Antwort, oder sind Sie mit der Antwort, die Sie erhalten, nicht zufrieden? Sie können sich an den föderalen Ombudsmann wenden: