Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
- eudisabilitycard.be
Stand der Einhaltung
Diese Website entspricht vollständig den Zugänglichkeitsanforderungen, wie sie in den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten 2.1 Stufe AA und zum Teil (Design) AAA beschrieben sind.
Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 01.12.2022 erstellt.
- Die Prüfung wurde mit BOSA Accessibility Check durchgeführt.
- Kritische Analyse auf der Grundlage der W3C-Kriterien.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 01.12.2022 überarbeitet.
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1000 Brüssel
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