Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

  • eudisabilitycard.be

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise den Zugänglichkeitsanforderungen.

Unzugänglicher Inhalt

  • Die Website enthält Bilder, die zu Unrecht nicht als dekorativ gekennzeichnet sind (WCAG 1.1.1).
  • Die im Bericht erwähnten Kontrastfehler (WCAG 1.4.3) sind auf Fehler im Testwerkzeug zurückzuführen und nicht auf echte Unzugänglichkeitsfehler.
  • Es gibt keinen Link am oberen Rand der Seite, der direkt zum Hauptinhaltsbereich führt (WCAG 2.4.1.) (behoben)
  • Ein title-Attribut fehlt im head-Element (WCAG 2.4.2.) (behoben)
  • Sprachattribut fehlt im html-Element (WCAG 3.1.1.) (behoben)

Vorgeschlagene Alternativen

Es gibt keine Alternativen.

Aktionsplan

Die meisten Fehler wurden inzwischen behoben. Die Tatsache, dass einige nicht-dekorative Bilder kein Alt-Tag erhalten haben, ist auf ein technisches Problem zurückzuführen, das im Herbst 2025 an den Entwickler übermittelt wird.

Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 28.08.2023 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 26.03.2025 überarbeitet.

Feedback und Kontaktdaten

FÖD Soziale Sicherheit
Kommunikationsdienst
Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 Bus 145
1000 Brüssel

Durchsetzungsverfahren

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