Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

  • eudisabilitycard.be

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise den Zugänglichkeitsanforderungen.

Unzugänglicher Inhalt

  • Einige <img>-Elemente haben keinen alternativen Text-Tag, unabhängig davon, ob sie rein dekorativ sind oder nicht.
  • Nicht jedes Formularelement hat eine Beschriftung.
  • Der Kontrast zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarben entspricht nicht in allen Fällen den Mindestanforderungen.
  • Einige ARIA-Attribute wurden nicht korrekt angewendet.
  • Einige Listen sind nicht korrekt strukturiert.

Vorgeschlagene Alternativen

Es gibt keine Alternativen.

Aktionsplan

Bei den meisten Fehlern handelt es sich um rein technische Probleme, die der Entwickler in den letzten Updates noch nicht vollständig beheben konnte. Alle Probleme werden nach dem nächsten Audit im Laufe von Juli/August 2026 erneut vorgelegt.

Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 28.08.2023 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 04.08.2026 überarbeitet.

Feedback und Kontaktdaten

  • Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, können Sie sich an uns wenden:

    FÖD Soziale Sicherheit
    Kommunikationsdienst
    Finance Tower
    Boulevard du Jardin Botanique 50 Bus 145
    1000 Brüssel
    Kontaktieren Sie uns per E-Mail
     
  • Sollten Sie mit der Antwort nicht zufrieden sein, können Sie unser Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen:
    Reichen Sie eine Beschwerde bei uns ein

Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie keine Antwort, oder sind Sie mit der Antwort, die Sie erhalten, nicht zufrieden? Sie können sich an den föderalen Ombudsmann wenden: