Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Föderale Öffentliche Dienst (FÖD) Soziale Sicherheit ist bestrebt, seine Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

  • eudisabilitycard.be

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht vollständig den Zugänglichkeitsanforderungen, wie sie in den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten 2.1 Stufe AA und zum Teil (Design) AAA beschrieben sind.

Vorbereitung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 01.12.2022 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 01.12.2022 überarbeitet.

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Kommunikationsdienst
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1000 Brüssel
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