Die Europäische Union (EU) möchte Menschen mit Behinderung das Reisen erleichtern. Zu diesem Zweck wird eine neue Regelung eingeführt: Alle EU-Länder müssen den Europäische Behindertenausweis (European Disability Card oder EDC) anerkennen. Mit diesem Ausweis haben Sie in jedem EU-Land Anspruch auf dieselben Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen wie Menschen mit Behinderung, die in diesem Land wohnen.
Aber warum ist dieser neue Ausweis notwendig? Wie funktioniert er? Und was ändert sich für Sie als Inhaber einer EDC-Karte in Belgien? Im Folgenden erklären wir Ihnen, was die neuen Vorschriften bedeuten und wann sie in Kraft treten.
Ziel der Richtlinie
Was ist das Ziel der Richtlinie?
Diese Richtlinie erleichtert Menschen mit Behinderungen das Reisen innerhalb der EU. Alle EU-Länder müssen den Ausweis gegenseitig anerkennen. Menschen mit Behinderungen, die in ein EU-Land reisen, kommen so in den Genuss derselben Vorteile wie Menschen mit Behinderungen, die in diesem Land leben.
Die Vorteile, die angeboten werden können, unterscheiden sich von einem öffentlichen oder privaten Dienstanbieter zum anderen. Dabei kann es sich beispielsweise um freien Eintritt, Ermäßigungen oder bevorzugten Zugang handeln. Es liegt im Ermessen des öffentlichen oder privaten Anbieters, welche Vorteile er gewährt. Darüber hinaus sind die Anbieter nicht verpflichtet, Vorteile zu gewähren. Wenn sie jedoch Menschen mit Behinderungen Vorteile gewähren, sind sie verpflichtet, EDC-Inhabern die gleichen Bedingungen zu garantieren.
Warum ein einheitlicher europäischer Behindertenausweis?
Viele Menschen mit Behinderungen haben festgestellt, dass ihr nationaler Behindertenausweis in anderen EU-Ländern nicht anerkannt wurde. Ausländische Behörden waren nicht in der Lage, die Dokumente zu lesen oder zu überprüfen. Die einheitliche EDC löst dieses Problem. Ab Juni 2028 werden alle Länder das gleiche System verwenden.
Bitte beachten Sie, dass diese Vorteile nur für Dienstleistungen, Aktivitäten und Einrichtungen gelten, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Sozialversicherungsleistungen, Leistungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Prämien oder Beiträgen, Sozialhilfe, Langfristige Dienstleistungen zur Eingliederung, Anpassung oder Rehabilitation sowie Vorteile, die nach einer individuellen Bewertung oder nach Erfüllung zusätzlicher Kriterien gewährt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Kultur, Sport, Freizeit, Tourismus, öffentlicher Verkehr, privater Verkehr und Ausbildung sind Beispiele für Bereiche, in denen der Ausweis verwendet werden kann.
Zeitplan
Die EU räumt den Mitgliedstaaten eine Frist von 30 Monaten (bis zum 5. Juni 2027) ein, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Anschließend haben sie weitere 12 Monate Zeit, um das Gesetz anzuwenden (bis zum 5. Juni 2028).
Bis dahin gelten weiterhin die bestehenden EDC-Regeln und Antragsverfahren. Jeder Mitgliedstaat kann selbst die Kriterien für die Anerkennung einer Behinderung und die Bedingungen für den Erhalt des Ausweises festlegen.
Was ändert sich für Sie?
Derzeit ändert sich nichts. Der aktuelle EDC-Ausweis bleibt bis zur vollständigen Umsetzung des neuen Gesetzes gültig. Die Bürger müssen nichts unternehmen.
Wo ist die EDC bereits heute gültig?
Derzeit ist der Ausweis nur in den acht Ländern verfügbar, die am Pilotprojekt teilgenommen haben: Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien und Slowenien.
In anderen Ländern können Sie den Ausweis noch nicht verwenden. Alles hängt davon ab, wann jedes Land die Gesetzgebung verabschiedet. Der Ausweis muss spätestens am 5. Juni 2028 in allen EU-Ländern verwendet werden können.
Möchten Sie wissen, ob Ihr Ausweis an einem bestimmten Ort, z. B. in einem Museum oder Freizeitpark, gültig ist, dann wenden Sie sich bitte vorab an die jeweilige Organisation.
Wie sieht es in den anderen EU-Ländern aus?
Alle anderen europäischen Länder arbeiten noch an der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Dieser Prozess wird in jedem Land separat durchgeführt, wobei jedes Land sein eigenes Tempo hat. Einige Länder werden früher fertig sein als andere. Aber nach dem 5. Juni muss der Ausweis überall in der EU anerkannt werden.